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Wie oft muss ich in meinem gemietetem Zimmer Fenster putzen?

28.01.2012 von zimmerfenster

Frage von Simone O: Wie oft muss ich in meinem gemietetem Zimmer Fenster putzen?
Ich wohne derzeit in einem Zimmer eines Einfamilienhauses. Gemietet haben ich ein möbliertes Zimmer. Zur Gemeinschaftnutzung sind Bad und Küche.
Ich wohne hier seit 4 1/2 Monaten und werden in 1 1/2 Monaten ausziehen (also Gesamtdauer 6 Monate). Mein Vermieter meint, dass ich Fenster putzen muss, weil nicht gereinigte Fenster und Fensterrahmen durch den Dreck dunkler werden und gerade die Holzrahmen sehr anfällig sind.
Sollte ich die Fenster nicht spätestens zum Auszug geputzt haben, wolle er mir die Rechnung für die Reinigung von der Kaution abziehen. Ist er im Recht?

Beste Antwort:

Answer by mäuschen86
Ob er im Recht ist oder nicht, kann ich nicht sagen. Aber du würdest doch auch wollen, wenn du etwas vermietest, dass du es so wieder bekommst wie es vorher war. Man sollte mit den Dingen von anderne Menschen immer so umgehen als währen es die eigenen.
Und so hin und wieder sollte man schon seine Fenster putzen… ist einfach netter und wohnlicher

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6 Antworten

  1. liser312

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass in 6 Monaten sich so viel Dreck an deinen Fenstern ansammelt, dass die Fensterrahmen davon Schaden nehmen. Höchstens Schimmel… Aber das hat ja damit nichts zu tun. Putz einfach die Fenster und dann hast du keine Probleme! =)

  2. Radioreinhard

    Gerade in diesem Fall würde ich die Fenster putzen – mit dem Hammer.

  3. Uwe M

    Also ich bin der Meinung wenn Du einmal in den 6 Monaten das Fenster zwischendurch putzt, dann brichst du dir ja sicher kein Zacken aus der Krone.

  4. Joggi

    in der zeit in der du hier getextet hast (und Antworten liest) hättest du mit einer Rolle Zewa und ein wenig Glasreiniger das Problem aus der Welt schaffen können. Du bist teil einer Gemeinschaft und da gehören der ein oder andere Kompromiss dazu….

  5. Anne

    Ja!. Es ist wohl selbstverständlich, dass du vor dem Auszug die Fenster putzt!! Mir persönlich wäre es schon vor Ablauf der bereits vergangenen 4 1/2 Monate die Idee, die Fenster zu reinigen gekommen. Möglicherweise wohnst du aber doch recht abgelegen.

  6. Sprendlinger

    Grundsätzlich sind Fenster zu putzen. Wenn Du sie 2 Wochen vor Auszug geputzt hast ist er im Unrecht, solltest Du aber bis dahin nicht geputzt haben ist er im Recht

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